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Sonntag, 27. September 2009

Chemische Kastration für Pädophile

Das polnische Parlament hat mit großer Mehrheit eine Strafverschärfung für Kinderschänder und Inzesttäter verabschiedet. Der sexuelle Mißbrauch von Kindern unter 15 Jahren kann künftig mit bis zu 13 Jahren Haft bestraft werden. Außerdem ist es nun möglich, Sexualstraftäter einer chemischen Kastration zu unterziehen. Dabei wird der Sexualtrieb der Kinderschänder medikamentös unterdrückt. Polen ist damit das erste Land in Europa, das die chemische Kastration gesetzlich erlaubt. Die Initiative für diese Straverschärfung wurde von der Regierung des liberalen Ministerpräsidenten Donald Tusk eingebracht, nachdem 2008 in Polen ein ähnlich grauenvolles Sexualverbrechen wie der Kriminalfall von Amstetten aufgeklärt wurde.

Freitag, 25. September 2009

Marsch für das Leben

Am Samstag findet in Berlin der wieder"Marsch für das Leben" statt. Der Bundesverband Lebensrecht ruft zu einem Schweige- und Gedenkmarsch für alle ungeborenen Kinder auf, die jedes Jahr in Deutschland umgebracht werden. Symbolisch für die durchschnittliche Anzahl der Kinder, die an jedem Werktag in der Bundesrepublik getötet werden, tragen die Teilnehmer des Gedenkmarsches 1000 weiße Holzkreuze durch die Stadt. Die Veranstaltung soll öffentlich auf die tägliche Mißachtung des Lebensrechtes der Ungeborenen aufmerksam machen. Unterstützt werden die Lebensschützer auch von der "Jungen Union" sowie der "Senioren Union", deren Vorsitzende ebenso ein Grußwort verfaßt haben, wie der EKD-Ratsvorsitzende Huber und der Erzbischof von Berlin, Kardinal Sterzinsky.

Die Veranstaltung beginnt am Samstag, den 26. September um 13 Uhr am Neptunbrunnen in Berlin-Mitte mit einer Kundgebung. Um 14 Uhr startet der Gedenkmarsch zur St. Hedwigs-Kathedrale, wo ein abschließender Gottesdienst stattfindet. Es wird um dunkle Kleidung gebeten.

Menschen, die sich dem Anliegen des Marsches verbunden fühlen, jedoch keine Möglichkeit haben daran teilzunehmen, sind zum Gebet aufgerufen.

www.marsch-fuer-das-leben.de

Anklageschrift im "Fall Tauss"

Im Fall des Bundestagsabgeordneten der "Piratenpartei" und ehemaligen SPD-Politikers, Jörg Tauss, der des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischen Materials verdächtigt wird, liegt dem Politmagazin des SWR, Report Mainz nun die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vor. Die daraus hervorgehenden Ermittlungsergebnisse belasten Tauss schwer.

Laut Anklageschrift waren die meisten geschändeten Kinder auf dem bei Tauss gefundenen Bildmaterial ca. sechs, in einem Fall maximal zwei Jahre alt. Es handle sich ausschließlich um Jungen, an denen äußerst perverse und grausame Handlungen vorgenommen wurden. Mehrere Zeugen, mit denen Jörg Tauss kinderpornographisches Material getauscht hatte, bestätigten gegenüber der Staatsanwaltschaft, daß der Angeklagte gezielt nach kleinen Jungs gefragt habe. Auch die Tatsache, daß bei Tauss homosexuelle Erwachsenenpornographie gefunden wurde, zeuge laut Anklage für eine entsprechende Neigung des Bundestagsabgeordneten.

Tauss selbst behauptet, er habe das kinderpornographische Bildmaterial zu Recherchezwecken erworben. Die Staatsanwaltschaft hält diese Aussage auf Grund der Ermittlungsergebnisse für eine widerlegte Schutzbehauptung.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sieht die Behauptung des früheren SPD-Politikers, er habe sich kinderpornografische Bilder und Videos lediglich aus Recherchegründen in seiner Eigenschaft als Internet-Experte seiner Fraktion besorgt, durch die Ermittlungen eindeutig widerlegt. Die Anklageschrift, die REPORT MAINZ vorliegt, listet im Einzelnen sieben Untersuchungsergebnisse auf, die Tauss’ Aussagen widersprechen. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft sieht es daher als erwiesen an, dass sich der Bundestagsabgeordnete das illegale Material beschaffte, um sich damit sexuell anzuregen...

...Die Staatsanwaltschaft hält Tauss’ angebliche Recherche zu aktuellen Vertriebswegen von Kinderpornografie auch deswegen für eine reine Schutzbehauptung, weil Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter bereits seit 2006 öffentlich informierten, dass Kinderpornografie auch per MMS und auf dem Postweg gehandelt werde. Um das zu beweisen, sei eine eigene Recherche gar nicht nötig gewesen.

Das kinderpornographische Material wurde in einer Wohnung von Jörg Tauss gefunden. Drei DVDs waren hinter Büchern, eine weitere DVD sowie das Mobiltelefon mit kinderpornographischen Bildern im Schlafzimmer versteckt.

Die Ermittler werfen Tauss außerdem widersprüchliche Aussagen und Falschbehauptungen vor. Er habe zunächst jeglichen Kontakt mit kinderpornogrpahischem Material geleugnet, ihn eine Woche später dann auf einer Pressekonferenz eingeräumt, dies aber wiederum mit angeblich rechtmäßigen "Recherchen" begründet. Warum leugnete er den Besitz des Bildmaterials, wenn er doch davon überzeugt gewesen sei, daß er rechtmäßig gehandelt habe? Außerdem habe Tauss behauptet, seine "Recherchen" im Herbst 2008 eingestellt zu haben, obwohl die Ermittlungen nachweisen konnten, daß Tauss bis zum Januar 2009 über sein Mobiltelefon kinderpornographische Bilder getauscht hat. Auch seine Ehefrau und engste Mitarbeiter haben von den angeblichen "Recherchen" nichts gewußt.

Der Beginn des Hauptverfahrens wird frühestens Ende diesen Jahres erwartet.

Donnerstag, 17. September 2009

Marco W. zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein Gericht in Antalya verurteilte Marco W. aus Uelzen am Dienstag in Abwesenheit wegen des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes zu zwei Jahren, zwei Monaten und zwanzig Tagen Haft auf Bewährung. Der damals siebzehnjährige Schüler hatte sich Ostern 2007 während eines Urlaubs in der Türkei an einer erst dreizehnjährigen Britin vergangen. Mit dem ungewöhnlich milden Urteil blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer mehrjährigen Haftstrafe.

Den sexuellen Mißbrauch seines Opfers hatte Marco. W. nie geleugnet, die Aussage des Mädchen weist er bis heute zurück. Demnach hatte sich W. über das Kind hergemacht, während es schlief. Sie erwachte unter ihrem Peiniger, stieß ihn von sich und suchte mit ihrer Mutter umgehend einen Arzt auf. Eine Untersuchung unmittelbar nach der Tat stellte Spermaspuren auf dem Körper des Kindes fest. Eine Vergewaltigung hat glücklicherweise nicht stattgefunden.

Nachdem die Mutter des Opfers Anzeige erstattete, wurde Marco W. in Untersuchungshaft genommen. Der Fall wurde in deutschen Medien publik und löste eine Welle der Empörung über die Inhaftierung aus. Zeitweilig kam es zu diplomatischen Verstimmungen zwischen Deutschland und der Türkei, nachdem hochrangige Parteipolitiker eine Freilassung forderten und sogar die Bundesregierung sich auf diplomatischem Wege dafür einsetzte. Das Verbrechen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern wurde in der Öffentlichkeit bagatellisiert, Marco W. lange vor Abschluß des Verfahren als unschuldiges Justizopfer dargestellt und das mißbrauchte Mädchen sowie deren Familie unterschwellig verhöhnt.

Die Eltern des Täters, die sich während der Untersuchungshaft in den Medien an der Verhöhung des Opfers und der Bagatellisierung der Schuld ihres Sohnes beteiligten, zeigten sich auch heute in einer Pressekonferenz einmal mehr empört über das Urteil. Sie stellten die Rechtstaatlichkeit der Türkei in Frage, obwohl die Tat durch eine ärztliche Untersuchung nachgewiesen wurde und Marco W. diese auch selbst eingeräumt hatte. Ein Unrechtsbewußtsein oder Reue hat der Täter bis heute nicht gezeigt, geschweige denn eine Entschuldigung an das Opfer gerichtet. Stattdessen lies er über seine Eltern verkünden, er halte das Urteil für ungerechtfertigt. Man wolle nun in Revision gehen.

Auch die Gegenseite zeigte sich mit dem überaus milden Urteil unzufrieden und strebt eine Revision an. Die Familie des Opfers hatte schon 2007 erklärt, sie wolle alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen. Das Mädchen ist nach Angaben einer Sprecherin durch die Tat schwer traumatisiert und muß psychologisch betreut werden. Die ganze Familie des Opfers stand unter Schock. Insbesondere die öffentliche Ausbreitung der Geschehnisse und die regelrechte Verfolgung des Mädchens durch Paparazzi haben das Leid des Opfers und seiner Angehörigen noch verschlimmert.

Ich wünsche der Familie viel Glück und Kraft für das Revisionsverfahren und dem Mädchen, daß sie das Trauma in absehbarer Zeit überwinden und ein glückliches Leben führen kann.

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